Welche Person mag sie im Leben nicht, die arbeitsfreien Tage zum Pause machen und pausieren, die in keiner Weise vom ordnungsgemäßen Urlaub ausgenommen werden, weil, dass sie auf eidgenössischer Bundes-Ebene besiegelt sind. Hier in der Schweiz sieht es auf dem ersten Blick überaus kompliziert aus, wie die gesetzliche und oeffentlichen freie Tage geregelt wurden. Alle zwoelf Kantone geniessen große Freiheiten, bei der Festsetzung der gesetzliche und nicht gesetzliche Feiertage, wie es sich darstellen wird. Dennoch wenn jemand mal etwas tiefgehender hinsieht, ist es beileibe nicht tatsächlich so kompliziert, wie es den allerersten Schein hat.
Welche gesetzliche und oeffentliche freie Tage gelten in allen Regierungsbezirken?
Erst einmal gibt es den einzelnen auf Bundesebenebestimmten freie Tag in der Alpenrepublik und das ist die Bundesfeier, die jedes Jahr am ersten .08 stattfindet. Alle anderen Feiertage werden ohne Ausnahme von den Arealen selber auserkoren. Hierdurchdessen hat die vollständige Eidgenossenschaft nur drei zusaetzliche freien Tage, die im kompletten Land Wichtigkeit haben. In diesem Fall handelt es sich um den Himmelfahrt, Jahresbeginn und der 1. Weihnachtsfeiertag. Hinzu kommen dann die (leider) allzeit auf einen siebenter Tag der Woche (Son.) fallenden Festtage, für die gesamte Helvetischen Republik, und zwar Pfingstsonntag und heiliger Sonntag (Ostern). Und an diesem Punkt hören dann die Parallelen auf. Ggf. ist es noch erdenklich, den eidgenössischen Danktag mit einzubeziehen, welches allerdings schon absolut nicht mehr exakt ist, da dieser nicht im Bezirke Genf geltung hat.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben die Gebiete zum Regeln der gesetzliche und oeffentliche Feiertage?
Und in diesem Fall nun wird es erstaunlich. Da dieKantone über das geltende Recht, in der Schweiz, über jede Menge Independenzen befinden, Ruhetage zu reglementieren. Jeder Kreis hat die Möglichkeit, bis zu acht Tage im Jahr dem Sonntaggleichzustellen, an dem beileibe nicht gearbeitet werden brauch. Weiterführend kommen hier die vom Kreis oder der Ortschaft selbst festgelegten gesetzlichen Feiertage. Ebendiese vom jeden Kreis selbst geregelten Festtage brauchen durchaus nicht den Regeln der 8 Tage im Jahr dem letzten Tag der Woche (Son.) gleichgestellten Ruhetagen folgen. So ist es gangbar, das in einigen Regierungsbezirken über außerordentlich mehr und in anderen über bedeutend weniger Ruhetagen verfügt werden kann. Um das Gesamte noch ein wenig verwirrender zu machen, verfügen die Kantone nun ausserdem über das Recht, halbe öffentliche Feiertage zu gestatten. Manche Kreise innerhalb der Kantone können nun noch “nicht” gesetzliche Festtage hinzufügen, an denen den ganzen oder den halben Tag gewiss nicht gearbeitet werden brauch. Alles durchschaut? Spitze! Die einzelnen Regelungen der Kantone für gesetzl., oeffentl. und kirchliche Ruhetage würde hier nun den Rahmen absolut sprengen, wie sicher ein jedweder versteht.
War das echt so schwer verständlich?
Wie man sehen kann, schaut es auf den ersten Blick arg verzwickt aus, wie die gesetzliche und nicht gesetzliche freie Tage in der Alpenrepublik geregelt sind. Doch bei Nähern hinsehen ist es doch um vieles simpeler, da im jeweiligen Wohnbereich wohl ein jeder weiß, wann er keinesfalls zu arbeiten hat. Bleibt am Abadon nur das Fazit. Moechten Sie in die Helvetien umziehen wollen oder innerhalb der Schweizerische Eidgenossenschaft dislozieren wollen, machen Sie sich das Netz zunutze, um im Vorfeld herauszufinden, wo Sie über die meiste arbeitsfreie Zeit verfügen.